Alltagsbegleitung
Die Aufgaben einer Alltagsbegleitung nach § 45 SGB XI bestehen darin, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dabei geht es vor allem um Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die nicht medizinisch oder pflegerisch sind.
Typische Aufgaben einer Alltagsbegleitung
Gesellschaft leisten
- Gespräche führen
- Vorlesen
- Gemeinsames Spielen (z. B. Brettspiele, Karten)
- Begleitung bei Spaziergängen
Unterstützung im Haushalt
- Einkaufen gehen (auch mit Firmenwagen)
- Kleinere Haushaltsarbeiten (z. B. Geschirrspülen, Wäsche zusammenlegen, Aufräumen, Bügeln)
- Kochen oder gemeinsame Essenszubereitung
Begleitung außer Haus
- Arztbesuche oder Behördengänge begleiten
- Unterstützung bei Freizeitaktivitäten (z. B. Ausflüge, Kulturveranstaltungen)
- Begleitung zu sozialen Treffen (z.B. Kirchgänge, zu Vereinen, Kaffee und Kuchen)
Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Anregung zur Beschäftigung und Aktivierung
- Förderung der Selbstständigkeit
- Erinnern an Termine und Medikamenteneinnahme (keine Verabreichung!)
Abgrenzung zur Pflege
Die Alltagsbegleitung ersetzt keine Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen) oder medizinische Versorgung (z. B. Wundversorgung, Spritzen geben). Diese Aufgaben übernehmen Pflegefachkräfte oder ambulante Pflegedienste.
Für Fragen steht Ihnen das Wendepunkt-Büro zu folgenden Telefonzeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr.